Wasserburg benötigt schnell neue Wohnungen, insbesondere mit einer Sozialbindung. Diesbezüglich hat der Stadtrat Wasserburg den Weg frei gemacht, um auf dem Areal der ehemaligen Essigfabrik, bis zu 80 Wohneinheiten entstehen zu lassen. Nun soll in Wasserburg ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht werden, um den Verkauf des Geländes zu verhindern, was zur Folge hätte, dass auf Jahre bis Jahrzehnte, kein Wohnungsbau auf dem Gelände stattfinden wird.
Hierzu die Stellungngahme von Wolfgang Janeczka.
Vielleicht gut gemeint – aber schlecht gemacht!
Warum der Antrag der LLW zur „Alten Essigfabrik“ ein Wohnungsbauverhinderungsantrag ist.
§ Der Verkauf an einen Investor ermöglicht einen raschen Baubeginn.
§ Die Stadt selbst ist weder personell noch finanziell in der Lage ein Objekt dieser Größe mit einer Vielzahl von Wohnungen umzusetzen.
§ Es fehlt die notwendige Liquidität, da in den nächsten fünf Jahren kostenintensive Baumaßnahmen umzusetzen sind die zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören (Grundschule, Feuerwehrhaus, Kläranlage).
§ Die Entwicklung des Areals birgt erhebliche Risiken, z.B. Bauverzögerungen, Kostensteigerung, Marktschwankungen etc. diese Risiken trägt der Investor
§ Expertise des Investors: Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Großprojekten, d. h. schnellere Umsetzung
§ Der städtebauliche Vertrag wird zudem vorsehen, dass die Stadt einen Teil der Wohnungen erwirbt.
Insgesamt ist es aus unserer Sicht wenig sinnstiftend, wie im Bürgerbegehren gefordert, das Grundstück in städtischen Besitz zu belassen. Das Argument „angesichts des Münchener Mietendrucks muss kommunaler Boden genutzt werden, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu sichern“, so die LLW in ihrer Pressemitteilung, ist daher absurd. Die Folge wäre eine Brache mit langdauerndem Stillstand. In den nächsten fünf bis zehn Jahren würde sicher kein neuer Wohnraum entstehen, der gerade jetzt dringend benötigt wird.
Der gesamte Entwicklungsprozess des Areals „Alte Essigfabrik“ geht im Übrigen auf einstimmige Entscheidungen eines demokratisch gewählten Stadtrates zurück. Insofern wirkt das Anliegen der LLW sonderbar, polemisch überhitzt und leider nur von dürftiger Sachkenntnis geleitet.
W. Janeczka